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In ihrem Buch Der Balkan - Geschichte und Politik seit Alexander dem Großen, versucht die Autorin Dorothea Razumovsky mit dem Klischeebild des Balkans als brutaler und verrohter Region aufzuräumen, indem sie diesem Bild seinen historischen Hintergrund vorhält. Zu Beginn ihres Buches beschreibt sie daher zunächst einmal einige der Mißverständnisse und falschen Vorstellungen, die das Wort 'Balkan' bei vielen Menschen auslöst. Razumovsky versucht also eine andere Perspektive als die gewöhnliche im Hinblick auf die historischen Prozesse, welche die Region geprägt haben zu eröffnen und wirft zur gleichen Zeit einen kritischen Blick auf die verschiedenen Interessenskonflikte, welche die Balkanpolitik der Großmächte zu unterschiedlichen Zeiten geprägt haben.
Nach Aussage des Verfassers ist es das Ziel der Arbeit zu klären, 'was im einzelnen unter dem Begriff Industriepolitik zu verstehen ist, welche Elemente diese Art der Wirtschaftspolitik im einzelnen umfaßt und wie sie aus ordnungspolitischer Sicht zu beurteilen ist'. Als Arbeitsbegriff wird Industriepolitik definiert als 'ein Teilbereich der Wirtschaftspolitik, der die bewußte und geplante Formulierung von Zielen sowie die zielgerichtete Entwicklung und den zielgerichteten Einsatz von Methoden durch die Träger der Wirtschaftspolitik beinhaltet, wobei sie im industriellen Bereich der Wirtschaft einer Region den Ablauf des Wirtschaftsgeschehens zu ordnen, zu beeinflussen bzw. unmittelbar festzulegen sucht und eines der zentralen Zwischenziele die Einwirkung auf den Strukturwandel ist'.
Schon längst sind die klassischen Industrien in die Periode ihrer Musealisierung eingetreten. Wo einst Maschinenlärm dröhnte, das Blaugrau der Arbeitskleidung die Szene dominierte und der Rauch aus Fabrikschornsteinen zum Landschaftsbild gehörte, wandelt heute ein mehr oder weniger interessiertes Publikum durch renaturierte Werksgelände, auf denen Hallen, Fördertürme und wohlkonservierte Maschinen als Ausstellungsstücke stehen. Mit dieser Musealisierung, die freilich nur die seltenere Alternative gegenüber Abriß oder Umbau war, boomte auch die Historisierung.
9Bei der vorliegenden Publikation handelt es sich um eine im Wintersemester 1998 / 99 von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät in Kiel angenommene Dissertation. Der wissenschaftliche Titel der Arbeit verrät nur dem Kenner, daß hier eine Grundsatzfrage der Strafgesetzesauslegung und -anwendung aufgeworfen wird. 'Rechts-' und 'kriminalpolitische Argumente' sind üblich und weit verbreitet. Was genau ist aber ihr Inhalt, wie fügen sie sich ein in den Kanon akzeptierter Auslegungsregeln; sind sie überhaupt zulässig bzw. unter welchen Voraussetzungen sind sie zulässig? Dies sind die Fragen, mit denen sich die Arbeit beschäftigt und auf die sie eine Antwort zu geben versucht.
Erleidet jemand, der in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert ist, infolge eines Arbeitsunfalls, eines Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit einen vollständigen Verlust der Erwerbsfähigkeit, so erhält er eine Verletztenrente in Höhe von zwei Dritteln des Jahresarbeitsverdienstes. Dies ist die sog. Vollrente. Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit wird Teilrente geleistet; sie wird in Höhe des Vomhundertsatzes der Vollrente geleistet, der dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit entspricht.
Bis in den frühen Zeit des Internet die Frage aufkam, wie man am besten und praktischsten eine eindeutige Identifizierung von Rechnern bewirken könne, ahnte noch niemand, welche Wellen damit ausgelöst wurden. Mit der Einführung des Domain-Name-Systems wurde es möglich, daß sich Domain-Grabber eine Kennung registrieren ließen, die Namensbestandteile berühmter Marken enthielten (z. B. http://www.cocacola.com). Die Markenrechtsinhaber setzten sich natürlich gegen diese Praxis zur Wehr. Inzwischen gibt es hunderte von Urteilen zu den verschiedensten Varianten des Domainhandels. Allerdings fehlt noch ein Buch, in dem die wesentlichen Leitlinien des Domainrechts zusammengefaßt sind.
Statt einer revolutionären Abrechnung mit dem DDR-Unrecht wurde als Folge der friedlichen Revolution in über 60.000 Ermittlungsverfahren, die sich gegen ungefähr 100.000 Beschuldigte gerichtet haben dürften, in wenigen Jahren eine strafrechtliche Aufarbeitung dessen versucht, was in 40 Jahren an Unrecht geschehen war. In einer Fülle von Publikation wurde dieser Aufarbeitungsprozeß analysiert, eingeordnet und bewertet. Zumeist handelt es sich jedoch um thematisch begrenzte Studien. Mit der vorliegenden Arbeit, in der wesentliche Ergebnisse der ersten Projektphase eines von der VW-Stiftung geförderten Projekts 'Strafjustiz und DDR-Vergangenheit' vorgelegt werden, wird eine beeindruckende Gesamtschau der einschlägigen Strafverfahren präsentiert.
Bei aller Nationalstaatlichkeit wagen immer mehr Juristen den Blick über den Grenzzaun. Die Globalisierung von Wirtschaft und Kultur macht es notwendig, auch in der Jurisprudenz die gemeinsamen Quellen etwa für das europäische Recht wieder zu entdecken. Ausgangspunkt waren und sind die berühmten Abhandlungen von Reinhard Zimmermann, die europaweit zu einer Welle neuer Lehrbücher zum europäischen Zivilrecht geführt haben. In dieser Lektion reiht sich nun auch Filippo Ranieri (Universität Saarbrücken) ein. Sein neues Lehr- und Textbuch zum europäischen Schuldrecht wurde von einer Juristen-Jury zu einem der lesenswertesten Bücher des Jahres 2000 erklärt.
Die Arbeit lag im Wintersemester 1998 / 99 der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg als Dissertation vor. Rechtsprechung, Literatur und Gesetzesänderungen sind bis April 1999 berücksichtigt.
Die im Zuge der Wiedervereinigung erfolgende Umgestaltung der Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung im Gebiet der ehemaligen DDR bot zahlreiche Anknüpfungspunkte für Wirtschaftsstraftaten, die unter dem Oberbegriff der sog. 'Vereinigungskriminalität' zusammengefaßt werden. Grundlegende empirische Untersuchungen zur vereinigungsbedingten Wirtschaftskriminalität fehlen.
Es handelt sich seit Jahren um das zentrale Standardwerk unter den Arbeitsrechts-Handbüchern. Viele Praktiker und Wissenschaftler haben es sich angewöhnt, bei arbeitsrechtlichen Fragen zunächst hier nachzusehen und sich - je nach Bedarf - einen ersten Überblick zu verschaffen oder eine praxisorientierte Klärung. Wohl niemand ist dabei enttäuscht worden. Das Buch kann nach wie vor ohne jede Einschränkung empfohlen werden. Der Rezensent hat einige Mühe darauf verwandt, zu versuchen, eine nennenswerte arbeitsrechtliche Frage zu aufzufinden, welche nicht adäquat oder an einer allzu überraschenden Stelle abgehandelt wird - letztlich ohne Erfolg.