Arbeitsrechts-Handbuch

Es handelt sich seit Jahren um das zentrale Standardwerk unter den Arbeitsrechts-Handbüchern. Viele Praktiker und Wissenschaftler haben es sich angewöhnt, bei arbeitsrechtlichen Fragen zunächst hier nachzusehen und sich - je nach Bedarf - einen ersten Überblick zu verschaffen oder eine praxisorientierte Klärung. Wohl niemand ist dabei enttäuscht worden. Das Buch kann nach wie vor ohne jede Einschränkung empfohlen werden. Der Rezensent hat einige Mühe darauf verwandt, zu versuchen, eine nennenswerte arbeitsrechtliche Frage zu aufzufinden, welche nicht adäquat oder an einer allzu überraschenden Stelle abgehandelt wird - letztlich ohne Erfolg.

Zu rühmen sind insbesondere die Einarbeitung von Literatur und Rechtsprechung, ein weitgehend vorzügliches Stichwortverzeichnis, die Einbeziehung des Sozialversicherungs-, Arbeitsförderungs- und - in der gebotenen Kürze - des Sozialhilferechts. Selbstverständlich findet man auch wichtige Adressen von Behörden, und auch sonst teilweise schwer zu findende Informationen über Verbände der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die zum Nutzen des Buches beitragen.
Die wenigen kleinen Ungenauigkeiten oder Unklarheiten (so zu der Frage, ob das Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers an seiner Arbeitskraft bei arbeitsschutzwidriger Arbeitsplatzgestaltung auf § 320 BGB oder aber auf § 273 BGB gestützt werden kann) mindern nicht den hohen Nutzen und wissenschaftlich fundierten Rang des Buches.