Gesamtansicht Rezensionen
Bei aller Nationalstaatlichkeit wagen immer mehr Juristen den Blick über den Grenzzaun. Die Globalisierung von Wirtschaft und Kultur macht es notwendig, auch in der Jurisprudenz die gemeinsamen Quellen etwa für das europäische Recht wieder zu entdecken. Ausgangspunkt waren und sind die berühmten Abhandlungen von Reinhard Zimmermann, die europaweit zu einer Welle neuer Lehrbücher zum europäischen Zivilrecht geführt haben. In dieser Lektion reiht sich nun auch Filippo Ranieri (Universität Saarbrücken) ein. Sein neues Lehr- und Textbuch zum europäischen Schuldrecht wurde von einer Juristen-Jury zu einem der lesenswertesten Bücher des Jahres 2000 erklärt.
Die Arbeit lag im Wintersemester 1998 / 99 der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg als Dissertation vor. Rechtsprechung, Literatur und Gesetzesänderungen sind bis April 1999 berücksichtigt.
Die im Zuge der Wiedervereinigung erfolgende Umgestaltung der Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung im Gebiet der ehemaligen DDR bot zahlreiche Anknüpfungspunkte für Wirtschaftsstraftaten, die unter dem Oberbegriff der sog. 'Vereinigungskriminalität' zusammengefaßt werden. Grundlegende empirische Untersuchungen zur vereinigungsbedingten Wirtschaftskriminalität fehlen.
Es handelt sich seit Jahren um das zentrale Standardwerk unter den Arbeitsrechts-Handbüchern. Viele Praktiker und Wissenschaftler haben es sich angewöhnt, bei arbeitsrechtlichen Fragen zunächst hier nachzusehen und sich - je nach Bedarf - einen ersten Überblick zu verschaffen oder eine praxisorientierte Klärung. Wohl niemand ist dabei enttäuscht worden. Das Buch kann nach wie vor ohne jede Einschränkung empfohlen werden. Der Rezensent hat einige Mühe darauf verwandt, zu versuchen, eine nennenswerte arbeitsrechtliche Frage zu aufzufinden, welche nicht adäquat oder an einer allzu überraschenden Stelle abgehandelt wird - letztlich ohne Erfolg.
Erst drei Jahre ist es her, daß die Vorauflage des renomierten Standardwerks von Ulmer / Brandner / Hensen erschienen ist. Daher könnte man sich die Frage stellen, wieso sich eine Neuauflage des Werkes lohnt und eine Besprechung hierzu verdienstvoll ist. Die Notwendigkeit ergibt sich aus zahlreichen Rechtsänderungen.
Den vorhandenen, gut eingeführten Lehrbüchern zum Strafverfahrensrecht ein weiteres hinzufügen und am Markt durchsetzen zu wollen, muß die Zielgruppe durch Vorzüge überzeugen können. Dies ist Volk gelungen, denn schon nach kurzer Zeit - die erste Auflage erschien 1999 - wurde eine zweite Auflage notwendig.
Es handelt sich um das Standardwerk zum Verständnis des Arbeitsrechts der evangelischen und katholischen Kirchen in Deutschland. Wer sich dafür wissenschaftlich interessiert, kommt ohne Richardis Buch nicht aus, und auch für Fragen der täglichen Praxis liefert es wichtige Erkenntnisse. Um die praktische Relevanz zu kennzeichnen, geben die Vorworte des Buches die Mitteilung, daß die Kirchen der zweitgrößte Arbeitgeber in Deutschland seien. Denn das kirchliche Arbeitsrecht gilt nicht nur für die Arbeitnehmer der Kirchenverwaltungen, sondern gemäß der von Richardi mit der ersten Auflage des Buches mit wissenschaftlicher Vertiefung versehenen Auffassung auch für die Einrichtungen der Caritas und der Diakonie, welche zwei Drittel aller abhängig Beschäftigten der freien Wohlfahrtspflege beschäftigen.
Die Vorschrift, wonach in den Niederlanden Sterbehilfe neuerdings unter gewissen Voraussetzungen als erlaubt angesehen wird, war Gegenstand von Erörterungen in den deutschen Zeitungen und anderen Medien. Nicht nur in den Niederlanden, sondern auch in Deutschland gibt es ja eine intensive Diskussion zum weiten Feld der palliativen Medizin, des würdigen Sterbens, der Patientenverfügung und der ethischen, medizinischen und rechtlichen Fragen der Sterbehilfe. In Deutschland besteht ein besonderes Problembewußtsein dadurch, daß manche Massenmorde der Nationalsozialisten von diesen mit der Bezeichnung der Euthanasie verbrämt wurden.
Der Autor behandelt neun Vegetationszonen nach einem konsequent durchgehaltenen Schema. Die Zonen werden klimaökologisch definiert, floristische Aspekte treten demgegenüber zurück. Auch Beziehungen zur Boden- und Tiergeographie werden weniger intensiv dargestellt. Unter den Klimafaktoren, welche die Zusammensetzung der Lebensformen und der Wuchsleistungen der Pflanzen bestimmen, wird das für das Pflanzenleben wichtigen Transeau-Verhältnis, also die Relation der mittleren Jahressummen des Niederschlags zur potenziellen Landverdunstung, herausgestellt.
Das Klima und vor allem wie es sich in Zukunft verändern wird und wie sich dies auf den Lebensraum des Menschen auswirken wird, sind 'dauerbrennerhaft' aktuelle Fragestellungen, auf dies es Antworten zu finden gilt. Das Klima geht uns alle an, und es ist für uns alle lebenswichtig. Die Zukunft des Menschen hängt auch von der Zukunft des Klimas ab und sogar auch umgekehrt. Leider tut sich der Mensch sehr schwer, seine Lebensgewohnheiten klimaverträglich zu gestalten. Daher sind fundierte Fakten zum Verständnis des Klimawandels dringend notwendig.
Unter den bekannteren Standardwerken der Historischen Klimaforschung sind die von H.H. Lamb (1966; 1972 /1977) oder - auf die Schweiz bezogen - das von Chr. Pfister (1985) zu nennen. Inzwischen hat die Auswertung neuer Quellen und die Weiterentwicklung der Text- und Zeitreihenanalyse zu verfeinerten Methoden und zu differenzierteren Ergebnissen geführt, die aber vornehmlich in Fachzeitschriften publiziert sind. Um so erfreulicher ist es, daß hier ein Werk vorgelegt wird, das den aktuellen Forschungsstand für Mitteleuropa vom Hoch-Mittelalter bis heute repräsentiert. Der Autor lehrt am Geographischen Institut der Universität Heidelberg und ist durch zahlreiche Publikationen zur Klimageschichte ausgewiesen.