Erst drei Jahre ist es her, daß die Vorauflage des renomierten Standardwerks von Ulmer / Brandner / Hensen erschienen ist. Daher könnte man sich die Frage stellen, wieso sich eine Neuauflage des Werkes lohnt und eine Besprechung hierzu verdienstvoll ist. Die Notwendigkeit ergibt sich aus zahlreichen Rechtsänderungen.
Insbesondere durch das Fernabsatzgesetz vom Juni 2000 sind viele Änderungen in das AGB hineingekommen, die einer gründlichen dogmatischen Klärung bedürfen. Dies gilt insbesondere für die Verbandsklagemöglichkeiten, die in §§ 22, 22a AGBG grundsätzlich neu geordnet worden sind. Gerade hier gefällt die Kommentierung im vorliegenden Standardwerk. So wird zu Recht darauf hingewiesen, daß man bei der Auslegung der erweiterten Möglichkeiten zur Verbandsklage vorsichtig sein muß, wie bereits eine Reihe von Mißbrauchsfällen in der jüngsten Vergangenheit gezeigt haben. Hensen fordert daher, daß die Verbände tatsächlich die Aufklärung und Beratung von Verbrauchern ausüben müssen (§ 22a Rdnr. 4). Nicht ausreichend sei es, unter dem Namen eines Verbraucherverbandes lediglich unwirksame AGB zu bekämpfen (§ 22a Rdnr. 4). Gewünscht hätte man sich eine etwas kritischere Stellungnahme zum Verhalten des Bundesverwaltungsamtes, daß es über die eingetragenen Verbraucherverbände nach § 22a kaum Rechenschaft gibt. Dies führt dazu, daß eine Reihe Scheinverbände Kleinigkeiten abmahnen und dadurch die gesamten Wirtschaftspläne in Unruhe versetzen. Mehr Aufklärung hätte man sich auch gewünscht zu der Fragestellung, ob z. B. das Teledienstgesetz oder Datenschutzbestimmungen als Verbraucherschutzgesetze im Sinne des § 22 AGBG angesehen werden können (s. die kurzen Hinweise in § 22 Rdnr. 11). Ansonsten ist die Neuauflage jedoch für den Leser ein volles Vergnügen. Er wird aktuell informiert, nicht nur über die fernabsatzbedingten Änderungen, sondern über die vielfältigen kleinen und größeren Aktualisierungen des Gesetzes. Zu nennen ist hier vor allem die Novellierung von § 23 Abs. 2 im Zuge der Neuordnung des Telekommunikationsrechts sowie die Neuregelung des § 29 für Kundenbeschwerden im Überweisungsverkehr. Auch die Neuregelung des Handelrechts mit seinen Auswirkungen auf die Frage des Geschäftsverkehrs zwischen Unternehmen wird in der Kommentierung zu § 24 ausdrücklich und ausführlich dargestellt. Die hier nun vorliegende neunte Auflage wird allerdings nicht 'alt' werden, denn mit der Schuldrechtsmodernisierung wird das gesamte AGBG als Einzelgesetz aufgelöst und in das BGB aufgenommen. Dabei kommt es auch zu zahlreichen großen und kleineren Änderungen, die es sicherlich notwendig machen, auch diesen meisterhaften Standardkommentar möglichst bald erneut zu ergänzen.