Ratgeber Domain-Namen

Bis in den frühen Zeit des Internet die Frage aufkam, wie man am besten und praktischsten eine eindeutige Identifizierung von Rechnern bewirken könne, ahnte noch niemand, welche Wellen damit ausgelöst wurden. Mit der Einführung des Domain-Name-Systems wurde es möglich, daß sich Domain-Grabber eine Kennung registrieren ließen, die Namensbestandteile berühmter Marken enthielten (z. B. http://www.cocacola.com). Die Markenrechtsinhaber setzten sich natürlich gegen diese Praxis zur Wehr. Inzwischen gibt es hunderte von Urteilen zu den verschiedensten Varianten des Domainhandels. Allerdings fehlt noch ein Buch, in dem die wesentlichen Leitlinien des Domainrechts zusammengefaßt sind.

Eine ältere Dissertation von Böging, eine kleinere Abwandlung aus Österreich und der Schweiz ansonsten war im deutschsprachigen Raum tabula rasa. Diese Lücke schließt nun das vorliegende Buch von Florian Huber und Daniel Dingeldey. Auf knapp 200 Seiten werden die wesentlichen Facetten des Domain-Business dargelegt. Erfreulich ist schon der ausführliche Anhang mit den zentralen Entscheidungen (ab S. 132). Auch finden sich im Anhang Hinweise zu Domainübertragungen (ab S. 167) sowie Musterverträge für den Domainkauf und die Domainverpachtung (ab S. 182). Aber auch der Hauptinhalt hat es in sich. In Frage- und Antwortform werden die zentralen Probleme des Domainhandels praxisgerecht aufgearbeitet. Aktuelle Rechtsprechung, etwa des BGH zum Fall Mitwohnzentrale, werden ebenso eingearbeitet wie faktische Hinweise und wichtige Informationsquellen im Internet. Juristisch tiefgehend ist das natürlich alles nicht; insbesondere fehlen Ausführungen zu streitigen Rechtsfragen und den zentralen Anspruchsgrundlagen. Nichts desto weniger ist das Werk für den Einstieg in die komplexen Gebiete des Domainwesens empfehlenswert.