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Ghettorenten - WLA-Online - Wissenschaftlicher Literaturanzeiger
Ghettorenten
Entschädigungspolitik, Rechtsprechung und historische Forschung

In den letzten Jahren hat der deutsche Gesetzgeber der Sozialgerichtsbarkeit eine Flut von Prozessen durch ein schlecht gemachtes Gesetz aufgeladen. Eigentlich sollten 2002 mit dem 'Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto', so der sperrige Titel, die Rentenansprüche zehntausender jüdischer Überlebender geregelt und ihnen damit eine späte Anerkennung ihres Leids zuteil werden. Die Rentenversicherer lehnten mehr als 90 Prozent der Anträge ab und brachten damit eine Prozesslawine mit bisweilen absurden Auswüchsen ins Rollen. Dieser Problematik hat Jürgen Zarusky vom Institut für Zeitgeschichte nun einen kleinen Band gewidmet, der die Beiträge einer Tagung von 2008 in sich vereint, auf der sich Historiker, Juristen und Vertreter der Opferverbände über die Problematik des Gesetzes ausgetauscht haben.
Der Band bietet dementsprechend eine spannende Mischung an Beiträgen und Perspektiven: Zum einen bietet er fundierte Überblicksartikel über den Stand der Forschung zu Gettos, über Arbeit und Zwang sowie über die Überlebens- und Arbeitsbedingungen in den Gettos. Zum anderen berichten Juristen aus ihrer Sicht über das Ghettorentengesetz und seine Praxis. Mit Stephan Lehnstaedt reflektiert überdies ein Historiker, der als Gutachter in zahlreichen Verfahren involviert war über die Bilder vom Getto in den Urteilen der Sozialgerichte.
Was vor einem oder zwei Jahren noch ein fundierter Beitrag zu einem erheblichen Problem in der Entschädigungspraxis hätte sein können, ist nun durch das verspätete Erscheinen des Buches und eine inzwischen eingetretene Neuregelung, an der nicht zuletzt manche der Verfasser einen gewichtigen Anteil hatten, Teil der Geschichte. Eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom Sommer 2009 hat dazu geführt, dass nun sehr viel realitätsnähere Kriterien bei den entscheidenden Punkten 'eigener Willensentschluss' zur Arbeitsaufnahme und beim 'Entgelt' für die geleistete Arbeit angelegt werden müssen. Derzeit werden die abgelehnten Anträge einer erneuten Überprüfung unterzogen. Erheblich mehr werden nun in Anerkennung der historischen Realitäten auch anerkannt. Die historischen Realitäten aber, das macht der Band deutlich, bedürfen einer sehr viel stärkeren weiteren Aufarbeitung. Hier, und zunächst nur hier, hat das Gesetz positiv gewirkt, indem es Fragestellungen an die historische Forschung herangetragen hat, die bislang gar nicht oder sehr im Allgemeinen auf bisweilen wackeliger empirischer Basis behandelt wurden.