"Jedenfalls habe ich auch mitgeschossen"
Das NSG-Verfahren gegen Johann Josef Kuhr und andere ehemalige Angehörige des Polizeibataillons 306, der Polizeireiterabteilung 2 und der SD-Dienststelle von Pinsk beim Landgericht Frankfurt am Main 1962-1973

Seit einiger Zeit widmet sich die Forschung verstärkt nicht nur der Untersuchung der Verbrechen und ihrer Täter vornehmlich im deutsch besetzten Ostmitteleuropa, sondern auch der Aufarbeitung und Ahndung dieser Taten durch die Justiz. Dem widmet sich nun auch Torsten Schäfer ausführlich in seiner Dissertation.

Schäfer geht ausführlich auf die Organisationsgeschichte der im ' äußerst sperrigen ' Titel genannten Polizeiformationen ein und beleuchtet auch deren Sozialstruktur. Dabei fragt er nach der Motivation der Täter, ihrem Umgang mit den Opfern, ihrem Opferbild und dessen gesellschaftlichen Bedingungen sowie dem Zusammenhang zwischen diesen Opferbildern und dem Handeln der Täter. Basis hierfür sind fast ausschließlich die Verfahrensakten.

Schäfer konzentriert sich, und das ist ein Vorzug der Studie, nicht allein auf große, herausstechende Massaker, sondern nimmt die gesamte vielfältige Verbrechensbeteiligung der Polizeieinheiten in den Blick, von Umsiedlungen über die Schleichhandelsbekämpfung, die Verfolgung polnischer Bauern bis hin zu Morden an Juden. Der Verfasser kommt in Abgrenzung zu Christopher Browning und anderen zu dem Ergebnis, dass die Polizisten von Anfang an skrupellos und brutal agierten, ohne dass Hemmschwellen oder eine Brutalisierung durch den Krieg erkennbar waren. Sie verübten die Morde nicht widerwillig, sondern zustimmend und behandelten, tief durchdrungen von Antisemitismus, besonders Juden grausam. Den Einflüssen von Autoritätsgläubigkeit, Gruppendruck oder Alkohol hingegen misst Schäfer nur geringes Gewicht bei.

Problematisch an Schäfers Herangehensweise ist jedoch, dass er viele Aussagen zu seinen Leitfragen einzig auf Textanalysen der Vernehmungsprotokolle gründet. Dabei geht er so weit, auf dieser Grundlage auch eine Analyse der Sprache der Täter vorzunehmen und verharmlosende sprachliche Muster und anderes mehr zu konstatieren. In aller Regel handelt es sich bei den Vernehmungsniederschriften aber nicht um Wortprotokolle, sondern um von Justizbeamten angefertigte zusammenfassende Protokolle, aus denen sich schwerlich sprachliche Muster der Täter ableiten lassen. Dieses Manko lässt Schäfer in seiner Quellenkritik weitgehend unberücksichtigt.

Leider ist nicht allein der Buchtitel sperrig. Der Verfasser überfrachtet den Text mit sehr vielen und oft recht langen Zitaten, auch aus der Forschungsliteratur, die er nicht selten durch vorangestellte Paraphrase des Zitierten eigentlich überflüssig macht. Der Lesefluss wird immer wieder durch ' zum Teil mehrfache ' Ankündigungen des gleich Darzustellenden gebremst (etwa Kap. 6, 6.2, 6.2.1). Derartige Redundanzen und die immer wiederkehrende Phrase 'das/im Verfahren gegen Kuhr und andere' (welches denn sonst hier?) erschweren die Lektüre erheblich.