Gesamtdarstellungen des Dreißigjährigen Krieges liegen inzwischen in mindestens sieben Sprachen vor, u.a. auch auf Finnisch und Russisch. Lokale Arbeiten des Titeltyps „A-heim“, „B-Stadt“ im Dreißigjährigen Krieg gibt es allein in deutscher Sprache schon mehr als 500. Und über die meisten großen Truppenführer gibt es eigenständige Biographien – die über Gustav Adolf und Wallenstein füllen ein Regal.
Nun ist auch den bayrischen Kriegskommissaren, vergleichsweise kleinen Stößeln im großen Kriegsmotor, eine tiefschürfende Dissertation gewidmet worden. Eigentlich schon die zweite, denn auch Cordula Kapsers 1997 in München erschienene Arbeit über „Die bayerische Kriegsorganisation in der zweiten Hälfte des Dreißigjährigen Krieges 1635–1648/49“ beschäftigt sich an zentraler Stelle mit den Kommissaren. Das hier zu besprechende Werk von Keita Saito, basierend auf seiner 2014 in Potsdam vorgelegten Dissertation, schließt zeitlich nahtlos an Kapser an. Saitos Schnitt im Jahr 1635 lässt sich mit der im Prager Frieden vereinbarten Eingliederung der bayerisch-ligistischen Streitkräfte in die Reichsarmee gut begründen.
Saito betrachtet die Entwicklung des Kriegskommissariats zwar als ein Teilgebiet des frühneuzeitlichen Staatsbildungsprozesses und geht insoweit d‘accord mit der seit Otto Hintzes „Commissarius“ (1910) vorherrschenden Auffassung. Doch will er nicht nur den Ursprung, den formalen Aufbau und die Funktion des Kommissariats als ein Instrument des zu mehr Kontrolle und am Ende absoluter Macht strebenden Kriegsherrn aufzeigen. Sein sozialgeschichtlicher Ansatz führt über diese Grundlagen hinaus. Im Vordergrund stehen bei Saito die Personen der Kommissare, ihr sozialer Aufstieg aus dem Bürgertum oder niederem Adel bis hinauf in die führenden Kreise und ihre persönlichen Beziehungen zum Landesfürsten und auch zum Kaiser. Er geht davon aus, dass der Staatsbildungsprozess allein über Institutionen und formale Strukturen nicht erschöpfend beschrieben (und verstanden) werden kann. Netzwerke von Personen (Verwandtschaften, Freundschaften, Patronagen) und die Praxis der Ausübung von Herrschaft spielen für ihn ebenfalls eine wichtige Rolle.
Im ersten Teil des Buches wird zunächst der traditionelle Hauptstrang weiterverfolgt, also die Entwicklung der Institution „Kommissariat“. Im zweiten Hauptteil der Arbeit wird die soziale Herkunft der Kommissare thematisiert, ihre Anbindung an den Münchener Hof und ihre allmähliche Integration in die Adelsgesellschaft. Im dritten, mit Abstand umfangreichsten Teil werden die Verhältnisse zwischen dem Fürsten als Kriegsherrn, seinen Kommissaren und den kriegführenden Unternehmern, den Regimentsinhabern, analysiert. An der Schnittstelle dieser Beziehungslinien stehen die Kommissare. Sie stehen dort immer noch, nachdem sie Anfang der 1630er Jahre selbst zu Obristen und damit Lenkern von Regimentern geworden sind.
Während aus den ersten beiden Teilen der Untersuchung hervorgeht, dass die Kommissare sowohl institutionell als auch sozial „in das Herrschaftsgefüge des Landesherrn eingebettet“ (S. 291) waren, zeigen sich bei der Betrachtung ihrer Amtspraxis im dritten Teil Diskrepanzen, so z.B. bei Stellenbesetzungen. Meinungsverschiedenheiten gibt es auch, wenn der Kommissar als idealerweise unparteiischer Armeeverwalter bei der Austeilung allseits nachgefragter Güter wie Sold, Quartieren und Ausrüstung auch an sein eigenes Regiment zu denken hat. In dieser Doppelfunktion erscheint seine Unparteilichkeit anderen Regimentsinhabern zweifelhaft. Diese wenden sich dann an den gemeinsamen obersten Kriegsherrn und schwächen das Ansehen des Kommissars beim Fürsten. Doch konnte auch der Fürst nicht nach Belieben in die Armee hineinregieren, um seinen Kommissaren den Rücken zu stärken.
Das Dilemma der Doppelfunktion des Generalkriegskommissars als einerseits Verwalter und Verteiler, andererseits Empfänger gefragter Güter war nicht auf Bayern beschränkt. Saito erwähnt einige Male den schwedischen Generalkriegskommissar Erich Andersson Trana, der 1632 – nicht 1631 – bei einem Ausfall der bayerisch-ligistischen Besatzung in Wolfenbütteler Gefangenschaft geriet. Diese norddeutsche Festung war 1627 von Pappenheim erobert worden und blieb bis zum Ausgleich des Kaisers mit den Herzögen von Braunschweig-Lüneburg 1643 in bayrisch-ligistischer Hand. Der gefangene Generalkommissar war – anders als Saito angibt – damals noch kein kommandierender Offizier mit eigener Mannschaft. Tranas Beispiel bezeugt aber, dass ein Mann, der von Amts wegen den Bürgern zusätzliche Steuern und andere Lasten auferlegen musste, trotzdem populär werden konnte. Braunschweigs Bürger feierten seine gelungene Flucht aus der Gefangenschaft mit – obrigkeitlich untersagten – Böllerschüssen und Jubelrufen, und ein Kind in Wolfenbüttel wurde nach ihm getauft. Meinungsverschiedenheiten, Ärger und Streit mit anderen hohen Offizieren, sogar mit Feldmarschall Dodo von Knyphausen, konnte dieser Kommissar sich leisten, weil er sich seines Rückhalts beim obersten Kriegsherrn König Gustav Adolf (ab 1633 Axel Oxenstierna) sicher sein konnte. Wie seine bayrischen Kollegen ließ auch er sich 1633 zusätzlich zum Obristen ernennen und stieg kurz vor seinem Tod vor Minden 1634 zum 'Generalis designatus' auf. Solche Schritte auf dem Weg zu mehr Macht für den Generalkriegskommissar, wie sie außer Trana auf der schwedischen Seite in den 1630er Jahren auch Lars Grubbe und Carl Gregersson unternahmen, sind für keinen Kommissar der bayerisch-ligistischen Armee auch nur andeutungsweise erkennbar.
Saito kommt zu dem Schluss, dass weder das neugeschaffene (seit 1610) Instrument 'Kriegskommissariat' als solches, noch gute persönliche Beziehungen einzelner Kommissare zum Landesherrn ausreichten, um dessen Willen in der Armee durchzusetzen. Ausschlaggebend seien „vielmehr die sozialen Konstellationen, die den Oberbefehlshaber, die hohen Offiziere und die führenden Kommissare miteinander verbanden“. Charakteristisch für das bayerische Kriegskommissariat sei eine Spannung zwischen „scheinbar stabilen institutionellen und gesellschaftlichen Bedingungen, und der durch (...) den Faktor Krieg bedingten Instabilität in der Praxis auf dem Kriegsschauplatz“ (S. 293).
Das Fundament des hier besprochenen Werkes ist solide. Der Autor forschte nicht nur in den staatlichen Münchener Archivalien, sondern auch in den Familienarchiven zweier Kommissare, in regionalen Archiven und in Wien. Er konsultiert auch in Nebenfragen die einschlägige Literatur gründlich und verfolgt selbst Stichworte wie „Tross“ (S. 34), „Filz“ (S. 132), „Anciennität“ (S. 190) oder „Interesse“ (S. 284), die für sein Thema nicht zentral sind, bis auf den aktuellen Stand der Forschung. Sprachliche Hürden in den Quellen wie „Osster wein“ (S. 129), „carigo“ (S. 188) und „Fürrer“ (S. 212) nimmt er wie ein Muttersprachler. Im Fall Kurköln ist seine Eindeutschung 'die Kurköln' (S. 243 und passim) mutig zu nennen. Er hantiert mit Hunderten süddeutscher Ortsnamen souverän. Nicht so in Norddeutschland: ein- und dasselbe Rittergut Hehlem kann nicht „in Braunschweig an der Weser“ (S. 309) und zugleich „in Franken“ (S. 260) liegen.
Die selbstgestellte Aufgabe, das bayerische Kriegskommissariat nicht nur als Institution zu beschreiben, sondern auch als ein Netzwerk von Personen zu betrachten, deren Herkunft, Lebensweg und praktische Amtsführung es unter die Lupe zu nehmen gilt, hat Keita Saito gelöst. Es bleibt zu hoffen, dass sich auch für die Verhältnisse in den anderen Armeen des Dreißigjährigen Krieges, vor allem für die Kriegsgegner Dänemark, Hessen und Schweden Bearbeiter finden, die Vergleiche möglich und Entwicklungen erkennbar machen.