Todesfälle nach ärztlichen Behandlungsmaßnahmen waren auch im deutschsprachigen Schrifttum bereits mehrfach Gegenstand retrospektiver wissenschaftlicher Untersuchungen, meist im Rahmen einer Dissertation oder Habilitation. In diesen Kontext fügt sich auch vorliegende Arbeit ein, die als Ergebnis einer Dissertation aus dem Jahre 1999 in Band 3 der Schriftenreihe aus dem Institut für Rechtsmedizin der Universität Hamburg publiziert ist.
Vorgestellt wird eine retrospektive Analyse nach Auswertung von 12 130 gerichtlichen Obduktionen aus dem Zuständigkeitsbereich des Hamburger Instituts für Rechtsmedizin und des Gerichtsärztlichen Dienstes der Hamburger Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales in den Jahren 1985 bis einschließlich 1996. In 4,6 % wurde der Verdacht auf einen iatrogenen Tod geäußert, in 1,3 % bestätigt. Schuldhaft durch den Arzt verursachte Todesfälle waren mit 0,3 % aller obduzierten Fälle selten. Diese Zahlen spiegeln aber lediglich die Ergebnisse der Auswertung eines Obduktionsgutes wider und können damit nicht als repräsentativ für alle im Einzugsbereich tatsächlich vorgekommenen Todesfälle nach ärztlichen Behandlungsmaßnahmen gelten. Insofern greift die Autorin in der Diskussion auch die nach wie vor bestehenden Mängel im uneinheitlichen bundesdeutschen Leichenschau- bzw. Meldewesen auf. Aus Sicht des Rezensenten bedarf es keines weiteren Kommentars, wenn 16 % befragter Krankenhausärzte angaben, einen natürlichen Tode bescheinigt zu haben, obwohl der Todesfall als Folge eines ärztlichen Eingriffes eingetreten war (!). Jede Todesursachenstatistik - die letztlich auch ein Instrument der Qualitätskontrolle ist - wird hierdurch mit Fehlern behaftet und somit ungenau.
Neben statistischen Angaben, etwa zu Art und Verteilung der Todesfälle sowie zur zugehörigen Fachrichtung, in deren Behandlung sich die Todesfälle ereignet haben, beinhaltet die Dissertation auch thematisch relevante juristische Gesichtspunkte unter Berücksichtigung der gültigen Rechtsprechung und stellt darüber hinaus Modelle zur effizienteren Erfassung iatrogener Todesfälle mit der Zielsetzung von mehr Rechtssicherheit und Prävention vor.
Abgerundet wird die Arbeit durch eine Vielzahl von kurzen Kasuistiken durch das weite Spektrum der operativen und nicht-operativen Medizin zur ärztlichen Behandlungsfehlern und deren Folgen. Durchaus positiv zu sehen ist dabei, daß in einem gesonderten Abschnitt auch auf diagnostische Schwierigkeiten und Probleme, die bei verschiedenen Krankheitsbildern zu Fehleinschätzungen und Behandlungsfehlern geführt haben, näher eingegangen wird.
Aufgrund der terminologischen Fachsprache bleibt die Monographie vermutlich nur einem ausgewählten Leserkreis vorbehalten. Für diesen kann das Buch aber als Empfehlung ausgesprochen werden, auch wenn der im Inhaltsverzeichnis angekündigte Lebenslauf der Autorin fehlt.