Der perfekte Mord
Die deutsche Justiz und die NS-Vergangenheit. Mit einem Geleitwort von Frau Bundesministerin Leutheusser-Schnarrenberger

Erst in den letzten Jahren hat vereinzelt eine Aufarbeitung der Rolle der deutschen Ministerien nach 1945 mit ihrer nationalsozialistischen Vergangenheit stattgefunden. 2013 legte die Dokumentation „Die Rosenburg. Das Bundesministerium der Justiz und die NS-Vergangenheit – eine Bestandsaufnahme“ die Kontinuitäten des Bundesjustizministeriums nach Kriegsende und die fehlende Aufarbeitung der Behörde mit ihrer NS-Vergangenheit offen.  In einer Rede zur Präsentation des Buches lobte der Publizist Ralph Giordano, der sich auch in seinen eigenen Publikationen wiederholt mit der Schuldfrage der Deutschen und deren Aufarbeitung auseinandergesetzt hat, mit diesem sei endlich das Ende der Verdrängung erkennbar.

Die Rede Giordanos liegt seit 2013 unter dem Titel „Der perfekte Mord“ ebenfalls gedruckt vor. Er prangert darin die Perfektion an, mit der die Justiz in der Bundesrepublik die NS-Täter integriert und auf ihren Posten belassen habe.  Die NS-Richter, die jeden Tag Todesurteile sprachen und Ausnahmerecht schufen, kurz „der Mantel über allen NS-Massen- und Ausrottungsverbrechen“ (ebd.)  gewesen seien, seien in keinem einzigen Fall dafür von der bundesdeutschen Justiz verurteilt worden, führt er aus. Es sei die „ Geschichte des perfekten Mordes“  (S. 28). Giordano sieht in dieser ‚kalten Amnesie’ den „Geburtsfehler der Bundesrepublik Deutschland“ (S. 15) und damit die „Ära der zweiten Schuld“ (ebd.) begründet.

Über Jahrzehnte hat Giordano vielen Prozessen der Alliierten gegen NS-Täter als Beobachter des Zentralrats der Juden in Deutschland, als Berichterstatter der „Allgemeinen Jüdischen Wochenzeitung“ und als Rundfunk- und Fernsehautor beigewohnt. Er lobt die gründliche Vorbereitung und Durchführung der durch die amerikanischen Besatzungsmächte initiierten Prozesse als „ein Ruhmesblatt in der Geschichte des internationalen Rechts“ (S. 19). Dabei benennt er jedoch ebenso die wesentlichen Versäumnisse bei der Aufarbeitung der NS-Zeit in Deutschland. Hitler sei 1945 zwar militärisch besiegt, nicht aber dessen Ideologien beseitigt worden: „Was er und das nationale Kollektiv seiner Anhänger in Herz und Hirn der Nation angerichtet hatten, waberte darin herum und war nicht aus der Welt“ (S. 13). Die kollektive Verdrängungsarbeit habe sofort und überall eingesetzt.

Verurteilt worden seien lediglich die untersten Glieder „in der Kette des industriellen Serien-, Massen- und Völkermords“ (S. 22), wie etwa der SS-Scharführer Gustav Sorge aus dem Konzentrationslager  Sachsenhausen-Oranienburg, die ‚Bestie von Buchenwald’, Martin Sommer, oder John Demjanuk aus dem Vernichtungslager Sobibor, denen – völlig zu Recht, so Giordano – der Prozess gemacht worden sei. Ihren Vorgesetzten jedoch, also das „dirigierende, das planerische, intellektuelle Element der Vernichtung, ihr ideologischer Motor“ (S. 24) blieben dank der vielen rechtlichen ‚Schlupflöcher’ in der Hauptsache unbehelligt. Strafbar machte sich nur derjenige, der einen „eigenen, zusätzlichen Beitrag zur Vernichtung geleistet hatte“ (S. 23), sich also durch über das ‚Normale’ hinausgehende Grausamkeiten und Exzesse ausgewiesen hatte: „Dem professionellen ‚Endlöser’, der effizient und ohne Gefühlsaufwand am Tötungsablauf beteiligt war, fehlte in den Augen dieser Juristen das Odium des Mörders“ (S. 23), formuliert Giordano.

Auf nur wenigen Seiten, aber in einer sehr präzisen und pointierten Art vermischt Giordano persönliche Erlebnisse und Empfindungen mit einer Bestandsaufnahme der bislang ungenügenden Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit, insbesondere in den staatlichen Instanzen. Er zieht dabei Parallelen zu aktuellen Ereignissen. Tief alarmiert sei er durch die jüngste Justizgeschichte um den NSU-Prozess und die Zwickauer Zelle. Wovor sollten sich Menschen seiner Biographie mehr fürchten, fragt er, „vor dem deutschen Rechtsextremismus mit Tentakeln bis in die Mitte der Gesellschaft oder den Defiziten der Staats- und Sicherheitsorgane im Kampf gegen ihn?“ (S. 34)

Er schließt seine Rede mit einem Appell, die Werte und Grundlagen der Demokratie unbedingt zu schützen. Der demokratische Verfassungsstaat sei die einzige Gesellschaftsform, in der er als „deutscher Jude oder jüdischer Deutscher“ (S. 38) sich sicher fühlen könne. Wer diesen attackiere, beschädige oder gar aufheben wolle, kriege es mit ihm zu tun: „dem gehe ich an die Kehle, der hat mich am Hals“ (S. 36).