„Man hat es kommen sehen und ist doch erschüttert“
Das Kriegstagebuch eines deutschen Heeresrichters 1944/45.

Die Verbrechen der Wehrmachtjustiz sind erst spät umfassend historisch aufgearbeitet worden. Im Fokus der Öffentlichkeit waren sie Ende der siebziger Jahre bereits kurzzeitig, als Rolf Hochhuth den damaligen baden-württembergischen Ministerpräsidenten Hans Filbinger als „Blutrichter“ anprangerte und dieser schließlich zurücktreten musste. Dass nun ein Tagebuch eines Heeresrichters aus der Kriegsendphase 1944/45 vorliegt, kann nur als Glücksfall bezeichnet werden.

Werner Otto Müller-Hill, der 1885 in Freiburg geboren wurde, war schon im Ersten Weltkrieg Militärhilfsrichter. Anschließend arbeitete er bis 1940 als Rechtsanwalt, bevor er im Januar 1940 wieder Heeresrichter wurde, unter anderem von Februar 1942 bis Oktober 1944 in Straßburg, später im südbadischen Oberkirch. Nach dem Krieg fand er bald wieder Anstellung in der Justiz und wurde Oberstaatsanwalt. In einer knappen informativen Einleitung informiert Wolfram Wette den Leser über die Biographie Müller-Hills, der der Regimeführung und vielen ihrer Maßnahmen kritisch gegenüber stand und den Wette insofern als einen „Sonderfall eines Heeresrichters“ (S. 9) charakterisiert.

Dass Wette mit dieser Einschätzung richtig liegt, merkt der Leser bereits auf den ersten Seiten des Tagebuchs. Dort begegnet einem ein Mann, der verzweifelt angesichts der realitätsfernen Illusionen, die die Propaganda verbreitet und die dennoch von nicht wenigen geglaubt werden. „Allein die Hitlerrede vor Stalingrad“, schreibt er am 21. April 1944, „und der heutige Zustand der Front müssten genügen, um Millionen Deutschen die Augen zu öffnen, die heute unbegreiflicherweise noch blind sind“ (S. 40). Vor allem diese wachsende Diskrepanz zwischen dem offiziell Verkündeten und der tatsächlichen Kriegslage mit ihren düsteren Aussichten für die Zukunft seziert Müller-Hill, indem er die Berichterstattung in den Medien verfolgt. Diese Verzweiflung wächst in den folgenden Monaten ebenso wie die Kluft zwischen Propaganda und Realität immer größer wird.

Darüber ins Jammern zu verfallen, verbietet sich ihm, zumal es ihm nicht an einer Rettung des Regimes gelegen ist und er auch nicht den Horrorszenarien der NS-Propaganda für den Fall eines alliierten Sieges auf den Leim geht. Den durch und durch verbrecherischen Charakter des Regimes hat er 1944 längst erkannt; die Ermordung der Juden etwa kennt er mit ihren schrecklichen Details. Alleine dieses Verbrechen verbiete ein Jammern über das mögliche Nachkriegsschicksal der Deutschen: „Und angesichts dieser Gräuel, die unheldisch, unmilitärisch und absolut undeutsch sind, nun Jammergesänge über unser Los bei der Niederlage anzustellen, ist einfach zum Erbrechen widerwärtig“ (S. 92).

Es sind Zeugnisse wie dieses von Werner Otto Müller-Hill – Friedrich Kellner, Karl Dürkefälden und andere sind weitere Beispiele – die zeigen, dass den verbrecherischen Charakter des Regimes erkennen konnte (und musste), wer sich ein Gewissen und Kritikfähigkeit bewahrt hatte, wer kritisch Zeitung zu lesen und Rundfunk zu hören verstand und wer vor allem einen klaren Wertekompass besaß, den auch die Versuchungen der NS-Volksgemeinschaft nicht irrlichtern ließen. Insofern haben sie nicht nur für ein besseres Verständnis jener zwölf Jahre, sondern auch für heute noch eine hohe Bedeutung.